Wann und warum Osteopathie ?
- Der
Pferdeosteopath will und muss in Ergänzung und Übereinstimmung mit
Ihrem Tierarzt behandeln, ebenso in harmonischem Einverständnis mit
allen von dem Wohle Ihres Pferdes beauftragten Personen (Hufschmied,
Hufpfleger, Sattler, Trainer, Reiter etc.). So können Sie sich,
eventuell sogar auf Anraten des Tierarztes, z.B. in folgenden Fällen an
einen Osteopathen wenden:
- Bei andauernder Steifheit und Wiedersätzlichkeit gegen Reiterhilfen
- Schwierigkeiten mit der Hinterhand Last aufzunehmen
- Probleme in den Seitengängen und in der Versammlung
- Pferd biegt sich nur auf einer Seite (Verwerfen)
- Bei unterschiedlicher Form der Lahmheit:
- "Zügellahmheit"
- Taktfehler
- Pferd geht hinten breitbeinig
- Gangunreinheiten, Kreuzgalopp
- Bei einer schiefen Kopfhaltung in Ruhe und bei der Arbeit
- Nach einem Sturz, um nicht unbedingt sichtbare Strukturveränderungen zu behandeln
- Bei einer nicht erklärbaren Verweigerung am Sprung
- Bei einem plötzlichen Leistungstief
- Schmerzanzeichen nach Belastung,
- Bewegungsunlust
- Nach Komplikationen beim abfohlen
- Verhaltensänderung (Vegetativum)
- Asymetrisches schwitzen